Allgemeine Information

Wer kann eine  logopädische Behandlung in Anspruch nehmen?

  • Menschen aller Altersstufen, sofern Beeinträchtigungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckablaufs vorliegen.
  • Kleinkinder, Vorschulkinder, Schulkinder, Jugendliche, und Erwachsene 

Wer trägt die Therapiekosten?

  • Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten
  • Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei
  • Erwachsene ab 18 Jahren zahlen in der  Regel einen geringen Eigenanteil 

Wer kann eine logopädische Therapie verordnen?

  • Kinderärzte/innen
  • HNO Ärzte/innen
  • Allgemeinmediziner/innen
  • Neurologen/innen
  • Kieferorthopäden/innen
  • Zahnärzte/innen

sind berechtigt Logopädie- ggf. auch als Hausbesuch zu verordnen